Du bekommst Kindergeld und hast schon vom Kinderfreibetrag gehört, weißt aber nicht genau, was er dir bringt? Beides gehört zusammen: Das Finanzamt prüft bei deiner Steuererklärung, ob das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder günstiger für dich sind. Hier erfährst du, wie hoch der Kinderfreibetrag 2026 ist, was für 2027 geplant ist und wie die Günstigerprüfung funktioniert.
Stand: 07.11.2026. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Maßgeblich sind das Einkommensteuergesetz und dein Steuerbescheid. Die Werte für 2027 stehen bisher nur im Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8235), Bundestag und Bundesrat haben noch nicht abschließend entschieden. Bis zum Beschluss können sich die Werte noch ändern.
Kinderfreibetrag 2026: So hoch ist er
Für 2026 beträgt der Kinderfreibetrag 3.414 Euro pro Elternteil und Kind. Dazu kommt ein zweiter Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 1.464 Euro pro Elternteil. Zusammen sind das 4.878 Euro je Elternteil.
Bei Eltern, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge auf 6.828 Euro und 2.928 Euro, also insgesamt 9.756 Euro pro Kind und Jahr. Im Vergleich zu 2025 ist der Kinderfreibetrag um 78 Euro pro Elternteil gestiegen, der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung blieb gleich.
| Freibetrag | 2026 pro Elternteil | 2026 pro Kind (beide Eltern) | 2027 pro Kind (Regierungsentwurf) |
|---|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | 3.414 € | 6.828 € | 7.128 € |
| Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung | 1.464 € | 2.928 € | 2.928 € |
| Zusammen | 4.878 € | 9.756 € | 10.056 € |
Wichtig zu wissen: Die Freibeträge werden nicht ausgezahlt. Bei der Einkommensteuer senken sie dein zu versteuerndes Einkommen nur dann, wenn das für dich günstiger ist als das Kindergeld. Bei der Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden die Freibeträge unabhängig von der Günstigerprüfung berücksichtigt. Ob diese Steuern tatsächlich anfallen, hängt von den Voraussetzungen ab; beim Soli gelten Freigrenzen.
Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro pro Kind, also 3.108 Euro im Jahr. Alles zu Höhe, Terminen und Antrag findest du in unserem Ratgeber zum Kindergeld 2027.
Kinderfreibetrag 2027: Welche Erhöhung geplant ist
Die Bundesregierung hat im Regierungsentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BT-Drs. 21/8235) eine Erhöhung vorgeschlagen. Der Kinderfreibetrag soll ab 2027 um 150 Euro auf 3.564 Euro pro Elternteil steigen, für beide Eltern zusammen also auf 7.128 Euro. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung soll bei 1.464 Euro pro Elternteil bleiben. Insgesamt wären das 10.056 Euro pro Kind und Jahr. Gleichzeitig soll das Kindergeld auf 267 Euro im Monat steigen.
Beschlossen ist das noch nicht. Der Bundestag hat den Entwurf am 08.10.2026 in erster Lesung beraten, der Bundesrat hat am 16.10.2026 seine Stellungnahme beschlossen, und am 04.11.2026 gab es eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages. Danach müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Für 2028 sieht der Entwurf eine weitere Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 3.654 Euro pro Elternteil vor. Bis das Gesetz verkündet ist, können sich die Zahlen noch ändern.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: So funktioniert die Günstigerprüfung
Kindergeld und Kinderfreibetrag bekommst du bei der Einkommensteuer nicht beide zusammen. Während des Jahres zahlt die Familienkasse das Kindergeld. Gibst du eine Steuererklärung mit der Anlage Kind ab, rechnet das Finanzamt automatisch nach: Es ermittelt, wie viel Einkommensteuer du sparen würdest, wenn die Freibeträge von deinem Einkommen abgezogen werden. Diese Ersparnis vergleicht es mit dem Kindergeld, auf das du im Jahr Anspruch hattest.
Ist die Steuerersparnis höher, zieht das Finanzamt die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld der Steuer wieder hinzu. Du bekommst dann nur den Unterschied zusätzlich, nicht die ganze Ersparnis. Ist das Kindergeld höher, bleibt es einfach dabei, und du musst nichts zurückzahlen. Einen eigenen Antrag für die Günstigerprüfung brauchst du nicht.
Beispiel 1: Familie mit durchschnittlichem Einkommen
Das Kindergeld ist günstiger
Lena und Tim sind verheiratet, haben eine Tochter und werden gemeinsam veranlagt. 2026 bekommen sie 3.108 Euro Kindergeld. Bei ihrem Einkommen würden die Freibeträge von 9.756 Euro ihre Einkommensteuer um weniger als diesen Betrag senken. Das Finanzamt lässt es deshalb bei der Einkommensteuer beim Kindergeld.
Beispiel 2: Familie mit hohem Einkommen
Der Kinderfreibetrag ist günstiger
Sara und Jonas verdienen deutlich mehr und zahlen einen hohen Steuersatz. Bei ihnen spart der Abzug der Freibeträge mehr Steuer, als das Kindergeld von 3.108 Euro ausmacht. Das Finanzamt zieht die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld wieder hinzu. Unterm Strich erhalten die beiden den Unterschied über ihren Steuerbescheid.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht. Ob der Freibetrag günstiger ist, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen, deinem Steuersatz, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder ab. Als Faustregel gilt: Der Freibetrag lohnt sich normalerweise nur bei höheren Einkommen. Für die meisten Familien bleibt das Kindergeld die bessere Lösung.
Du musst das zum Glück nicht selbst ausrechnen. Das Finanzamt nimmt immer die Variante, die für dich besser ist. Damit es das prüfen kann, ist aber eine Steuererklärung mit der Anlage Kind nötig. Gerade wenn du gut verdienst, kann sich die Steuererklärung deshalb lohnen.
Kinderfreibetrag bei getrennten oder unverheirateten Eltern
Bist du nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet oder lebt ihr getrennt, steht jedem von euch normalerweise die Hälfte zu. Für 2026 sind das 3.414 Euro Kinderfreibetrag und 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Das gilt auch, wenn ihr zusammenlebt, aber nicht verheiratet seid.
Übertragung des Freibetrags vom anderen Elternteil
Du kannst beim Finanzamt beantragen, dass die Hälfte des anderen Elternteils auf dich übertragen wird. Voraussetzung ist, dass du selbst deiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind im Wesentlichen nachkommst. Der andere Elternteil zahlt dagegen weniger als 75 Prozent seines Unterhalts oder ist nicht unterhaltspflichtig, weil er nicht leistungsfähig ist. Wird der Kinderfreibetrag übertragen, geht auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung mit über. Für Zeiten, in denen Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, ist diese Übertragung ausgeschlossen.
Den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung allein kannst du bei einem minderjährigen Kind außerdem übertragen lassen, wenn es nicht beim anderen Elternteil gemeldet ist. Der andere Elternteil kann dem widersprechen, wenn er Betreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nennenswertem Umfang betreut.
Verdopplung der Freibeträge
Davon zu unterscheiden ist die Verdopplung. Ist der andere Elternteil gestorben oder nicht unbeschränkt steuerpflichtig, stehen dir die vollen Freibeträge zu, ohne dass es auf den Unterhalt ankommt. Das gilt auch, wenn du das Kind allein angenommen hast oder es nur zu dir in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Freibeträge auch auf Stiefeltern oder Großeltern übertragen werden, etwa wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Frag in solchen Fällen am besten direkt beim Finanzamt nach, welche Angaben in der Anlage Kind nötig sind.
Wie lange gibt es den Kinderfreibetrag?
Die Freibeträge gibt es grundsätzlich ab dem Geburtsmonat bis zum 18. Geburtstag deines Kindes. Danach geht es nur unter weiteren Voraussetzungen weiter. Ist dein Kind ohne Beschäftigung und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, gibt es die Freibeträge bis zum 21. Geburtstag.
Bis zum 25. Geburtstag sind sie möglich, wenn dein Kind zum Beispiel eine Ausbildung macht oder studiert oder mangels Ausbildungsplatz keine Ausbildung beginnen oder fortsetzen kann. Auch gesetzlich anerkannte Freiwilligendienste zählen, etwa ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst. Eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zählt nur, wenn sie zwischen den gesetzlich vorgesehenen Abschnitten liegt, also zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen Ausbildung und einem solchen Dienst.
Hat dein Kind seine erste Berufsausbildung oder sein Erststudium abgeschlossen, darf es daneben grundsätzlich keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Unschädlich ist eine Arbeit von bis zu 20 Stunden pro Woche. Eine andere Erwerbstätigkeit mit regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden schließt die Freibeträge in diesen Fällen grundsätzlich aus. Ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein Minijob bleiben unschädlich.
Hat dein Kind eine Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, und kann es deshalb nicht selbst für sich sorgen, gibt es die Freibeträge ohne Altersgrenze. Für die Monate, in denen die Voraussetzungen nicht vorliegen, kürzt das Finanzamt die Freibeträge um jeweils ein Zwölftel.
Kinderfreibetrag auf der Gehaltsabrechnung (ELStAM): Was er bewirkt
Auf deiner Gehaltsabrechnung steht oft eine „Zahl der Kinderfreibeträge“, zum Beispiel 0,5 oder 1,0 pro Kind. Diese Zahl gehört zu deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Viele Eltern wundern sich, dass ihre Lohnsteuer dadurch nicht sinkt.
Das ist richtig so: Während des Jahres wirst du für dein Kind über das Kindergeld entlastet. Die eingetragenen Kinderfreibeträge wirken sich beim Lohnsteuerabzug nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus.
Bei minderjährigen Kindern trägt das Finanzamt die Kinderfreibeträge in der Regel automatisch ein, wenn ihr in derselben Gemeinde gemeldet seid. Für volljährige Kinder ist ein Antrag beim Finanzamt nötig, zum Beispiel über ELSTER. Ob der Freibetrag bei der Einkommensteuer günstiger ist, entscheidet sich erst mit der Steuererklärung.
Kinderfreibetrag beantragen: So geht’s
Einen eigenen Antrag auf den Kinderfreibetrag gibt es nicht. Du gibst deine Einkommensteuererklärung ab und füllst für jedes Kind eine Anlage Kind aus. Trage die Steuer-ID deines Kindes ein, wenn sie dir vorliegt. Fehlt sie, kannst du die Erklärung trotzdem abgeben; die Identifizierung kann nachgeholt werden.
In der Anlage Kind gibst du auch an, ob ein anderer Elternteil Unterhalt zahlt und ob du eine Übertragung der Freibeträge beantragen möchtest. Bei Kindern über 18 brauchst du Angaben zur Ausbildung oder zum Studium. Den Rest erledigt das Finanzamt: Im Steuerbescheid siehst du, ob die Freibeträge oder das Kindergeld berücksichtigt wurden.
Wenn dein Kind krank ist und du deshalb zu Hause bleiben musst, hilft dir unser Ratgeber zu den Kinderkrankentagen. Weitere Themen rund um Geld und Familie findest du in unserem Magazin.