Attestpflicht in der Schule: Ab wann ein Attest nötig ist

Dein Kind ist krank und du fragst dich, ob die Entschuldigung reicht oder ob du zusätzlich ein ärztliches Attest brauchst? Eine Regel, die in ganz Deutschland gilt, gibt es dafür nicht. Hier erfährst du, wer die Attestpflicht festlegt, in welchen Fällen eine Schule ein Attest verlangen kann und wie du die Entschuldigung mit oder ohne Attest formulierst.

Stand: 22.10.2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung – maßgeblich sind die Vorschriften deines Bundeslandes und die Vorgaben deiner Schule.

Attestpflicht Schule: Muster-Beispiele für deine Entschuldigung

Die folgenden Muster kannst du übernehmen und anpassen. Ersetze Namen, Klasse und Datum (TT.MM.JJJJ) durch deine eigenen Angaben.

Beispiel 1: Entschuldigung mit ärztlichem Attest

Entschuldigung für meinen Sohn Luis

Sehr geehrte Frau Müller,

mein Sohn Luis, Klasse 5b, war vom TT.MM.JJJJ bis einschließlich TT.MM.JJJJ krank und konnte deshalb nicht am Unterricht teilnehmen. Das ärztliche Attest liegt bei. Ich bitte Sie, sein Fehlen zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Meier

Beispiel 2: Attest wird nachgereicht

Entschuldigung für meine Tochter Lea

Sehr geehrter Herr Schmidt,

meine Tochter Lea, Klasse 7a, ist seit dem TT.MM.JJJJ krank und kann voraussichtlich bis zum TT.MM.JJJJ nicht zur Schule kommen. Das ärztliche Attest reiche ich nach, sobald es mir vorliegt. Ich bitte Sie, ihr Fehlen zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Huber

Beispiel 3: Krankheit am Tag einer angekündigten Prüfung

Entschuldigung für meinen Sohn Jonas

Sehr geehrte Frau Keller,

mein Sohn Jonas, Klasse 9c, konnte am TT.MM.JJJJ wegen Krankheit nicht am Unterricht und an der angekündigten Klassenarbeit teilnehmen. Ein ärztliches Attest liegt bei. Ich bitte Sie, sein Fehlen zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Beispiel

Weitere Vorlagen für die Entschuldigung bei Krankheit findest du unter Entschuldigung bei Krankheit und Entschuldigung wegen Erkältung. Eine Übersicht nach Anlass gibt es unter Entschuldigung für die Schule.

Wer legt fest, wann ein Attest nötig ist?

Die Regeln zur Schulpflicht und zum Entschuldigungsverfahren legt jedes Bundesland selbst fest, meist im Schulgesetz und in einer Schulordnung oder Verordnung. Das Land gibt also vor, ob und wann die Schule zusätzlich zur Entschuldigung der Eltern ein ärztliches Attest verlangen darf. Die einzelne Schule setzt diese Vorgaben um und kann im Rahmen der Landesregeln Einzelheiten festlegen, etwa in ihrer Schulordnung.

In vielen Fällen reicht die schriftliche Entschuldigung der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers aus. Ein Attest ist häufig nur in bestimmten Situationen vorgesehen. Welche das sind, unterscheidet sich von Land zu Land deutlich. Eine pauschale Regel wie „ab dem dritten Tag immer ein Attest“ gilt deshalb nicht überall.

Wann kann die Schule ein Attest verlangen?

Je nach Land kann die Schule ein Attest verlangen, etwa bei längerer Krankheit, an Prüfungstagen oder bei begründeten Zweifeln daran, dass ein Kind wirklich krank war. Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Regeln sind.

In Bayern kann die Schule nach der Bayerischen Schulordnung ein ärztliches Attest verlangen, wenn eine Krankheit länger als drei Unterrichtstage dauert oder ein Kind am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises fehlt. Das gilt auch, wenn sich Krankheitsfälle häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen. Das Attest muss innerhalb von zehn Tagen vorgelegt werden, nachdem die Schule es verlangt hat. Sonst gilt das Fehlen als unentschuldigt.

In Nordrhein-Westfalen sieht das Schulgesetz ein ärztliches Attest dagegen nur vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen gefehlt hat. Eine feste Zahl an Krankheitstagen, ab der automatisch ein Attest nötig ist, nennt das Gesetz nicht. In besonderen Fällen kann die Schule zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten einholen.

Wie es in deinem Bundesland geregelt ist, erfährst du auf den Seiten des Kultusministeriums oder dem Bildungsserver deines Landes. Am schnellsten hilft dir oft ein Blick in die Schulordnung oder ein kurzer Anruf im Sekretariat.

Wie schnell muss die Schule Bescheid wissen?

Auch die Fristen für die Krankmeldung legen Land und Schule fest. Meist soll die Schule möglichst früh informiert werden, also am besten am Morgen des ersten Fehltags. Ob du telefonisch, per E-Mail oder über eine Schul-App Bescheid geben kannst, hängt von der Schule ab. In Bayern muss die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes verständigt werden. Wer telefonisch Bescheid gibt, muss innerhalb von zwei Tagen eine Mitteilung in Textform nachreichen, zum Beispiel per E-Mail.

Bis wann die schriftliche Entschuldigung und ein eventuell verlangtes Attest vorliegen müssen, ist unterschiedlich geregelt. Frag im Zweifel bei der Klassenleitung nach, damit kein Fehltag als unentschuldigt gilt. Unentschuldigtes Fehlen ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Höhe und Verfahren regelt das jeweilige Bundesland.

Schule verlangt ein Attest: Was kannst du tun?

Manchmal verlangt eine Schule ein Attest, obwohl dein Kind nur kurz gefehlt hat. Frag dann zuerst freundlich bei der Klassenleitung nach, auf welche Regel sich die Schule stützt. Oft klärt sich die Sache schon im Gespräch. Bleiben Fragen offen, kannst du dich an die Schulleitung wenden. Allgemeine Informationen zu den Regeln in deinem Land findest du beim Kultusministerium oder auf dem Bildungsserver deines Landes.

Steht schon vorher fest, dass dein Kind fehlen wird, etwa wegen einer Familienfeier, brauchst du kein Attest, sondern einen Antrag auf Beurlaubung. Wie das geht, erfährst du unter Beurlaubung vom Unterricht. Gilt die Befreiung nur für den Sportunterricht, helfen dir die Vorlagen unter Entschuldigung für den Sportunterricht. Weitere Ratgeber findest du in unserer Rubrik Schule.

Entschuldigung mit Attest selbst schreiben: So geht’s

Auch wenn ein Attest vorliegt, braucht die Schule in der Regel zusätzlich die Entschuldigung der Eltern. Oben auf die Seite gehören dein Name und deine Adresse sowie der Empfänger, also die Klassenleitung. Dazu kommen das Datum und ein Betreff, in dem das Wort „Entschuldigung“ nicht fehlen darf.

Nach einer höflichen Anrede nennst du den Namen und die Klasse deines Kindes und den genauen Zeitraum, in dem es gefehlt hat. Als Grund genügt „wegen Krankheit“; medizinische Details musst du nicht aufschreiben. Erwähne, dass das ärztliche Attest beiliegt oder nachgereicht wird.

Bitte anschließend darum, das Fehlen zu entschuldigen. Zum Schluss verabschiedest du dich mit einer Grußformel und unterschreibst persönlich. Ist dein Kind volljährig, entschuldigt es sich in der Regel selbst. Bewahre eine Kopie des Attests auf, falls später Fragen auftauchen.

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